Rechtsgutachten: Umsetzung eines Exportverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland

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Dieses Rechtsgutachten zeigt, wie ein Exportverbot für bestimmte, gefährliche Pestizide besonders umfassend umgesetzt werden kann. Die Gutachterinnen plädieren für eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes, damit neben Pestizidprodukten auch der Export von reinen Pestizidwirkstoffen rechtssicher reguliert werden kann. Für die Auswahl der zu regulierenden Stoffe empfiehlt das Gutachten eine Anknüpfung an den Genehmigungsstatus auf EU-Ebene, sodass nur in der EU genehmigte Wirkstoffe oder Produkte mit diesen Wirkstoffen ausgeführt werden dürfen. Das Gutachten wurde von Mirka Fries und Ida Westphal im Auftrag des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, des INKOTA-netzwerk, des Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt.

Artikel Nr.:
HEGL_Rechtsgutachten_Pestizide_Exportverbot
Themen: 
Welternährung & Landwirtschaft
Format: 
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Schlagworte (Tags) : 
Pestizide
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